Kurz gesagt
Hier stehen alle 41 Fragen aus dem amtlichen Katalog zum SBF See, die zum Thema Vorfahrt und Ausweichen gehören, jeweils mit der richtigen Antwort. In der Prüfung sind die Antworten gemischt, im amtlichen Katalog steht die richtige immer an erster Stelle.
SBF See · Basisfrage · Nr. 32
Wie kann mitgeholfen werden, die Lebensmöglichkeiten der Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern?
- Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der "Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur".
- Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der "Zehn Grundregeln für den Wassersport".
- Durch umsichtiges Verhalten und Beachtung der Verkehrsvorschriften.
- Durch vorausschauendes Fahren und Ausweichen entsprechend der Verkehrsvorschriften.
SBF See · Basisfrage · Nr. 37
Welche Gefahren können entstehen, wenn ein kleines von einem größeren Fahrzeug überholt wird?
- Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.
- Das größere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.
- Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder kentern, in flachen Gewässern extrem versetzt werden.
- Das größere Fahrzeug kann durch Wellenbildung aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.
Erklärung lesen
SBF See · Basisfrage · Nr. 47
Weshalb ist die Kenntnis der Propellerdrehrichtung von Bedeutung?
- Sie hilft beim Manövrieren.
- Sie hilft beim Kurshalten.
- Sie hilft beim Überholen.
- Sie hilft beim Begegnen.
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 73
Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?
- Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
- Auf der Hohen See und den deutschen Seeschifffahrtsstraßen, die von Seeschiffen befahren werden.
- Auf den Seeschifffahrtsstraßen und den küstennahen deutschen Seegewässern, die von Seeschiffen befahren werden.
- Auf der Hohen See und den von Seeschiffen befahrbaren Randmeeren, mit Ausnahme der Verkehrstrennungsgebiete.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 80
Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?
- Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.
- Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
- Es muss im letzten Augenblick von jedem durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß sonst nicht mehr vermieden werden kann.
- Es muss kurz vor der Kollision durchgeführt werden, wenn sonst ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 82
Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig?
- Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
- Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
- Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
- Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 83
Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert?
- Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
- Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
- Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
- Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 87
Was sind "Verkehrstrennungsgebiete"?
- Es sind bekannt gemachte Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.
- Es sind bekannt gemachte Fahrwasser, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.
- Es sind bekannt gemachte Seeschifffahrtsstraßen, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.
- Es sind bekannt gemachte Bundeswasserstraßen, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 88
Wie sind Verkehrstrennungsgebiete zu befahren?
- Sie dürfen jeweils nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden.
- Sie dürfen jeweils nur in Fahrtrichtung links der Trennlinie oder Trennzone befahren werden.
- Sie dürfen innerhalb der äußeren Trennlinien nur in einer Fahrtrichtung befahren werden.
- Sie dürfen nur vom Anfang bis zum Ende und jeweils nur in Fahrtrichtung rechts der Trennzone befahren werden.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 136
Wie muss sich ein Ausweichpflichtiger gegenüber einem Kurshalter verhalten?
- Das Ausweichmanöver muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchgeführt werden.
- Der Kurs muss bei Annäherung an den Kurshalter Schritt für Schritt so angepasst werden, dass das Heck des Anderen sicher umfahren wird.
- Das Manöver des letzten Augenblicks ist durchzuführen. Es muss so ausgewichen werden, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.
- Die Fahrt ist auf das für die Steuerfähigkeit erforderliche Mindestmaß zu reduzieren; im Zweifelsfall muss ganz aufgestoppt werden.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 142
Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?
- Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
- Auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung links von der Trennzone fahren, so nah wie möglich an der Trennzone/Trennlinie fahren, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
- Die Benutzung von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge nicht gestattet. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von Verkehrstrennungsgebieten klar zu halten und müssen durch ihren Kurs klar zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzen.
- Auf den entsprechenden Einbahnwegen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge müssen sich soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten und haben Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die in ein Verkehrstrennungsgebiet einlaufen oder ein solches queren.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 143
Was ist hinsichtlich des Querens eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?
- Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
- Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit einem rechtweisenden Kurs zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Der rechtweisende Kurs des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
- Das Queren von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge verboten. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von den Enden der Verkehrstrennungsgebiete klar zu halten und müssen durch ihren Kurs zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht queren.
- Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies mit der Kielrichtung in einem möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 164
Wann ist das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben?
- Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug gefährdet oder durch dieses selbst gefährdet wird.
- Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug im Fahrwasser an Steuerbord überholen will.
- Wenn ein Fahrzeug einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
- Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug zur Hilfeleistung auffordert.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 166
Wie haben Segelfahrzeuge im Fahrwasser, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, untereinander auszuweichen?
- Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
- Sie haben untereinander nach den Regeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
- Sie haben untereinander nach den Regeln der Schifffahrtsordnung Emsmündung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
- Sie haben untereinander nach den Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 168
Wo ist das Überholen verboten?
- An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.
- An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.
- An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt, und in Verkehrstrennungsgebieten.
- An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 174
Wo findet man Regeln für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK)?
- Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in den Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
- Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in den Kollisionsverhütungsregeln.
- Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in der Sportbootführerscheinverordnung.
- Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie im Seeaufgabengesetz.
Erklärung lesen
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 216
Wo findet man die Grenzen der Naturschutzgebiete auf See?
- In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
- Im Bundesnaturschutzgesetz.
- In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- In den Kollisionsverhütungsregeln.
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 217
Wo findet man auszugsweise Hinweise zu Befahrensmöglichkeiten der Naturschutzgebiete in Küstengewässern?
- In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
- Im Bundesnaturschutzgesetz.
- In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- In den Kollisionsverhütungsregeln.
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 226
Welche Sondervorschriften enthalten die örtlichen Befahrensregelungen in den Naturschutzgebieten und Nationalparks?
- Befahrensverbote, Befahrensbeschränkungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, besondere Regelungen für das Wasserskilaufen, das Fahren mit Wassermotorrädern und das Segelsurfen.
- Befahrensverbote, Schifffahrtssperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, besondere Regelungen für das Befahren von Windparks.
- Befahrensverbote, Befahrensbeschränkungen, Mindestgeschwindigkeiten, besondere Regelungen für das Befahren von Verkehrstrennungsgebieten.
- Befahrensverbote, meteorologische Beschränkungen, besondere Regelungen für das Befahren der Tiefwasserzonen.
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 272
Wozu dient primär das Automatische Identifikationssystem (AIS)?
- Der Kollisionsverhütung.
- Dem Empfang von Wetterdaten.
- Der Positionsbestimmung.
- Dem Senden nautischer Warnnachrichten.
Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.
Stand: 2026-10-21