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SBF See

Vorfahrt und Ausweichen

Kurz gesagt

Hier stehen alle 41 Fragen aus dem amtlichen Katalog zum SBF See, die zum Thema Vorfahrt und Ausweichen gehören, jeweils mit der richtigen Antwort. In der Prüfung sind die Antworten gemischt, im amtlichen Katalog steht die richtige immer an erster Stelle.

SBF See · Basisfrage · Nr. 14

Wie weichen zwei Motorboote aus, die sich auf entgegengesetzten Kursen nähern?

  1. Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
  2. Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Backbord ändern.
  3. Es muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen.
  4. Es muss das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug ausweichen.

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SBF See · Basisfrage · Nr. 15

Zwei Motorboote nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig?

  1. Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Steuerbordseite hat.
  2. Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Backbordseite hat.
  3. Es muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen.
  4. Es muss das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug ausweichen.

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SBF See · Basisfrage · Nr. 32

Wie kann mitgeholfen werden, die Lebensmöglichkeiten der Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern?

  1. Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der "Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur".
  2. Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der "Zehn Grundregeln für den Wassersport".
  3. Durch umsichtiges Verhalten und Beachtung der Verkehrsvorschriften.
  4. Durch vorausschauendes Fahren und Ausweichen entsprechend der Verkehrsvorschriften.

SBF See · Basisfrage · Nr. 34

Warum soll ein kleines Fahrzeug nicht dicht an ein großes in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren?

  1. Es kann durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder durch den Sog mit dem Fahrzeug kollidieren.
  2. Dichtes Heranfahren ist ein Verstoß gegen die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
  3. Da es dem großen in Fahrt befindlichen Fahrzeug sonst nicht ausweichen kann.
  4. Es kann durch dessen Bug- oder Heckwelle Seeschlag erleiden.

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SBF See · Basisfrage · Nr. 36

Wie verhält man sich beim Begegnen mit anderen Fahrzeugen in einem engen Fahrwasser?

  1. Geschwindigkeit herabsetzen und ausreichenden Passierabstand halten.
  2. Geschwindigkeit erhöhen, um das Begegnungsmanöver zügig durchzuführen.
  3. Das gegen den Strom fahrende Fahrzeug ist ausweichpflichtig.
  4. Das mit dem Strom fahrende Fahrzeug hat aufzustoppen.

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SBF See · Basisfrage · Nr. 37

Welche Gefahren können entstehen, wenn ein kleines von einem größeren Fahrzeug überholt wird?

  1. Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.
  2. Das größere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.
  3. Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder kentern, in flachen Gewässern extrem versetzt werden.
  4. Das größere Fahrzeug kann durch Wellenbildung aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.

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SBF See · Basisfrage · Nr. 47

Weshalb ist die Kenntnis der Propellerdrehrichtung von Bedeutung?

  1. Sie hilft beim Manövrieren.
  2. Sie hilft beim Kurshalten.
  3. Sie hilft beim Überholen.
  4. Sie hilft beim Begegnen.

SBF See · Basisfrage · Nr. 61

Wie ist ein enges Gewässer zu befahren, wenn man sich am Ufer festgemachten Fahrzeugen nähert?

  1. Verringerung der Geschwindigkeit, um schädlichen Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
  2. Beibehaltung der Geschwindigkeit, um durch Gleitfahrt schädlichen Sog und Wellenschlag auszuschließen.
  3. Verringerung der Geschwindigkeit und nötigenfalls vom Rechtsfahrgebot abweichen.
  4. Auf Höhe der festgemachten Fahrzeuge aufstoppen und überprüfen, dass kein Dritter behindert oder geschädigt wird.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 73

Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?

  1. Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
  2. Auf der Hohen See und den deutschen Seeschifffahrtsstraßen, die von Seeschiffen befahren werden.
  3. Auf den Seeschifffahrtsstraßen und den küstennahen deutschen Seegewässern, die von Seeschiffen befahren werden.
  4. Auf der Hohen See und den von Seeschiffen befahrbaren Randmeeren, mit Ausnahme der Verkehrstrennungsgebiete.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 74

Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?

  1. Die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  2. Die Vorschrift der Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
  3. Die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
  4. Die Vorschrift der Schifffahrtsordnung Emsmündung.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 79

Was bedeutet das "Manöver des letzten Augenblicks"?

  1. Ausweichmanöver des Kurshalters.
  2. Ausweichmanöver des Ausweichpflichtigen.
  3. Ausweichmanöver des Kurshalters und des Ausweichpflichtigen.
  4. Ausweichmanöver des Kurshalters oder des Ausweichpflichtigen.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 80

Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?

  1. Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.
  2. Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
  3. Es muss im letzten Augenblick von jedem durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß sonst nicht mehr vermieden werden kann.
  4. Es muss kurz vor der Kollision durchgeführt werden, wenn sonst ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 82

Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig?

  1. Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
  2. Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
  3. Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
  4. Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 83

Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert?

  1. Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
  2. Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
  3. Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
  4. Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 87

Was sind "Verkehrstrennungsgebiete"?

  1. Es sind bekannt gemachte Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.
  2. Es sind bekannt gemachte Fahrwasser, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.
  3. Es sind bekannt gemachte Seeschifffahrtsstraßen, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.
  4. Es sind bekannt gemachte Bundeswasserstraßen, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 88

Wie sind Verkehrstrennungsgebiete zu befahren?

  1. Sie dürfen jeweils nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden.
  2. Sie dürfen jeweils nur in Fahrtrichtung links der Trennlinie oder Trennzone befahren werden.
  3. Sie dürfen innerhalb der äußeren Trennlinien nur in einer Fahrtrichtung befahren werden.
  4. Sie dürfen nur vom Anfang bis zum Ende und jeweils nur in Fahrtrichtung rechts der Trennzone befahren werden.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 126

Zwei in Sicht befindliche Segelfahrzeuge nähern sich im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Welches Fahrzeug muss dem anderen ausweichen, wenn sie den Wind von derselben Seite haben?

  1. Das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug.
  2. Das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug.
  3. Dasjenige Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat.
  4. Dasjenige Fahrzeug, das den Wind von Steuerbord hat.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 127

Wie müssen sich zwei in Sicht befindliche Maschinenfahrzeuge verhalten, die sich einander auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern, um die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes zu vermeiden?

  1. Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
  2. Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Backbord ändern.
  3. Es muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen.
  4. Es muss das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug ausweichen.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 128

Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen Segelfahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
  2. Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
  3. Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.
  4. Das Maschinenfahrzeug muss vorsichtig manövrieren bis die Gefahr vorüber ist.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 129

Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierunfähigen Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
  2. Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
  3. Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
  4. Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 130

Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierbehinderten Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
  2. Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
  3. Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
  4. Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 131

Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
  2. Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
  3. Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
  4. Das Maschinenfahrzeug muss vorsichtig manövrieren, bis die Gefahr vorüber ist.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 132

Wie hat sich ein Segelfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

  1. Das Segelfahrzeug muss ausweichen.
  2. Das Segelfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
  3. Das Segelfahrzeug darf die sichere Durchfahrt nicht behindern.
  4. Das Segelfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 135

Wie verhält sich der Kurshaltepflichtige vor Einleitung des Manövers des letzten Augenblicks gegenüber einem ausweichpflichtigen Fahrzeug?

  1. Kurs und Geschwindigkeit zunächst beibehalten und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen.
  2. Kurs oder Geschwindigkeit anpassen und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen.
  3. Kurs nach Steuerbord ändern. Geschwindigkeit verringern und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen.
  4. Kurs nach Steuerbord ändern, Geschwindigkeit zunächst beibehalten und dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit widmen.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 136

Wie muss sich ein Ausweichpflichtiger gegenüber einem Kurshalter verhalten?

  1. Das Ausweichmanöver muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchgeführt werden.
  2. Der Kurs muss bei Annäherung an den Kurshalter Schritt für Schritt so angepasst werden, dass das Heck des Anderen sicher umfahren wird.
  3. Das Manöver des letzten Augenblicks ist durchzuführen. Es muss so ausgewichen werden, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.
  4. Die Fahrt ist auf das für die Steuerfähigkeit erforderliche Mindestmaß zu reduzieren; im Zweifelsfall muss ganz aufgestoppt werden.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 142

Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?

  1. Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
  2. Auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung links von der Trennzone fahren, so nah wie möglich an der Trennzone/Trennlinie fahren, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
  3. Die Benutzung von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge nicht gestattet. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von Verkehrstrennungsgebieten klar zu halten und müssen durch ihren Kurs klar zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzen.
  4. Auf den entsprechenden Einbahnwegen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge müssen sich soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten und haben Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die in ein Verkehrstrennungsgebiet einlaufen oder ein solches queren.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 143

Was ist hinsichtlich des Querens eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?

  1. Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
  2. Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit einem rechtweisenden Kurs zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Der rechtweisende Kurs des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
  3. Das Queren von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge verboten. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von den Enden der Verkehrstrennungsgebiete klar zu halten und müssen durch ihren Kurs zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht queren.
  4. Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies mit der Kielrichtung in einem möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 144

In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten?

  1. In den Kollisionsverhütungsregeln.
  2. In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  3. In den Kollisionsverhütungsregeln und der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  4. In den "Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)".

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 145

Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug bei Kollisionsgefahr in einem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes gegenüber einem Maschinenfahrzeug zu verhalten, das den Einbahnweg von Steuerbord kommend quert?

  1. Es muss dem anderen Fahrzeug ausweichen.
  2. Es darf die sichere Durchfahrt des Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
  3. Dem querenden Fahrzeug hat es besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
  4. Es muss das Manöver des letzten Augenblicks durchführen.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 147

Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?

  1. Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
  2. Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren.
  3. Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren.
  4. Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 152

Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?

  1. Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung.
  2. Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Kollisionsverhütungsregeln.
  3. Kollisionsverhütungsregeln und Schifffahrtsordnung Emsmündung.
  4. Kollisionsverhütungsregeln und Seeaufgabengesetz.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 164

Wann ist das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben?

  1. Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug gefährdet oder durch dieses selbst gefährdet wird.
  2. Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug im Fahrwasser an Steuerbord überholen will.
  3. Wenn ein Fahrzeug einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
  4. Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug zur Hilfeleistung auffordert.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 166

Wie haben Segelfahrzeuge im Fahrwasser, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, untereinander auszuweichen?

  1. Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
  2. Sie haben untereinander nach den Regeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
  3. Sie haben untereinander nach den Regeln der Schifffahrtsordnung Emsmündung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
  4. Sie haben untereinander nach den Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 167

Welche Ausweichregeln gelten außerhalb des Fahrwassers?

  1. Die Regeln der KVR.
  2. Die Regeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  3. Die Regeln der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
  4. Die Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 168

Wo ist das Überholen verboten?

  1. An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.
  2. An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.
  3. An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt, und in Verkehrstrennungsgebieten.
  4. An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 170

Wie haben sich Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer bzw. Wassermotorradfahrer und Segelsurfer bei der Annäherung an andere Fahrzeuge zu verhalten?

  1. Sie haben auszuweichen.
  2. Sie haben bei Annäherung an andere Fahrzeuge aufzustoppen und Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
  3. Sie haben Vorfahrt und müssen vor dem Bug des anderen Fahrzeugs kreuzen.
  4. Sie müssen Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 174

Wo findet man Regeln für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK)?

  1. Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in den Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
  2. Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in den Kollisionsverhütungsregeln.
  3. Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in der Sportbootführerscheinverordnung.
  4. Ergänzende Vorschriften für den NOK in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie im Seeaufgabengesetz.

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SBF See · Spezifische Frage · Nr. 216

Wo findet man die Grenzen der Naturschutzgebiete auf See?

  1. In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
  2. Im Bundesnaturschutzgesetz.
  3. In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  4. In den Kollisionsverhütungsregeln.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 217

Wo findet man auszugsweise Hinweise zu Befahrensmöglichkeiten der Naturschutzgebiete in Küstengewässern?

  1. In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
  2. Im Bundesnaturschutzgesetz.
  3. In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  4. In den Kollisionsverhütungsregeln.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 226

Welche Sondervorschriften enthalten die örtlichen Befahrensregelungen in den Naturschutzgebieten und Nationalparks?

  1. Befahrensverbote, Befahrensbeschränkungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, besondere Regelungen für das Wasserskilaufen, das Fahren mit Wassermotorrädern und das Segelsurfen.
  2. Befahrensverbote, Schifffahrtssperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, besondere Regelungen für das Befahren von Windparks.
  3. Befahrensverbote, Befahrensbeschränkungen, Mindestgeschwindigkeiten, besondere Regelungen für das Befahren von Verkehrstrennungsgebieten.
  4. Befahrensverbote, meteorologische Beschränkungen, besondere Regelungen für das Befahren der Tiefwasserzonen.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 272

Wozu dient primär das Automatische Identifikationssystem (AIS)?

  1. Der Kollisionsverhütung.
  2. Dem Empfang von Wetterdaten.
  3. Der Positionsbestimmung.
  4. Dem Senden nautischer Warnnachrichten.

Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.

Stand: 2026-10-21

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