SBF See
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 74
Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?
Warum? Die KVR lassen Sondervorschriften der zuständigen Behörden für Gewässer, die mit der Hohen See zusammenhängen, ausdrücklich unberührt. Die SeeSchStrO ist eine solche Sondervorschrift: Auf den Seeschifffahrtsstraßen gelten die KVR nur, soweit sie nichts anderes bestimmt. Bei einem Widerspruch geht daher die SeeSchStrO vor.
Vorschrift: SeeSchStrO § 1 Abs. 4; KVR Regel 1 b
Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.
Stand: 2026-10-21
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