SBF See
SBF See · Spezifische Frage · Nr. 164
Wann ist das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben?
Warum? Das allgemeine Gefahr- und Warnsignal, ein langer und vier kurze Töne, gibt ein Fahrzeug, das ein anderes gefährdet oder selbst von ihm gefährdet wird, möglichst rechtzeitig. Es warnt vor einer Gefahr; für Überholabsichten oder Hilferufe gibt es eigene Signale.
Vorschrift: SeeSchStrO Anlage II.2 Nr. 2.1
Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.
Stand: 2026-10-21
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Bootsschein enthält alle amtlichen Fragen für SBF See und SBF Binnen, mit den 15 Prüfungsbögen je Bereich und der Auswertung nach den amtlichen Regeln.