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SBF See

Frage 164

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 164

Wann ist das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben?

  1. Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug gefährdet oder durch dieses selbst gefährdet wird.
  2. Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug im Fahrwasser an Steuerbord überholen will.
  3. Wenn ein Fahrzeug einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
  4. Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug zur Hilfeleistung auffordert.

Warum? Das allgemeine Gefahr- und Warnsignal, ein langer und vier kurze Töne, gibt ein Fahrzeug, das ein anderes gefährdet oder selbst von ihm gefährdet wird, möglichst rechtzeitig. Es warnt vor einer Gefahr; für Überholabsichten oder Hilferufe gibt es eigene Signale.

Vorschrift: SeeSchStrO Anlage II.2 Nr. 2.1

Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.

Stand: 2026-10-21

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