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SBF See

Recht und Papiere

Kurz gesagt

Hier stehen alle 10 Fragen aus dem amtlichen Katalog zum SBF See, die zum Thema Recht und Papiere gehören, jeweils mit der richtigen Antwort. In der Prüfung sind die Antworten gemischt, im amtlichen Katalog steht die richtige immer an erster Stelle.

SBF See · Basisfrage · Nr. 1

Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist?

  1. Der verantwortliche Schiffsführer muss bestimmt werden.
  2. Der verantwortliche Schiffsführer muss gewählt werden.
  3. Ein Inhaber eines Sportbootführerscheins muss die Fahrzeugführung übernehmen.
  4. Ein Inhaber eines Sportbootführerscheins muss die Verantwortung übernehmen.

SBF See · Basisfrage · Nr. 2

In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?

  1. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
  2. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
  3. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
  4. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.

SBF See · Basisfrage · Nr. 59

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohne Fahrerlaubnis geführt werden?

  1. Die Antriebsleistung beträgt höchstens 7,5 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).
  2. Es darf immer ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.
  3. Bis zu einer Antriebsleistung von 11,03 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).
  4. Es darf nie ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 76

Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich?

  1. Der Fahrzeugführer oder sein Stellvertreter.
  2. Der Fahrzeugführer und sein Stellvertreter.
  3. Der Fahrzeugführer und jeder sonst Verantwortliche.
  4. Der Fahrzeugführer oder jeder sonst Verantwortliche.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 156

Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)?

  1. Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind, binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.
  2. Es sind Wasserflächen, die für Seeschiffe zugelassen sind; binnenwärts der Flussmündungen sind auch Binnenschiffe und Sportboote zugelassen.
  3. Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen das Wasserskifahren sowie das Fahren mit Wassermotorrädern erlaubt ist, sofern die durchgehende Schifffahrt nicht behindert wird.
  4. Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen die Sportbootführerscheinverordnung Gültigkeit hat.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 158

Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist?

  1. Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.
  2. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung einer UKW-Funkanlage im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein.
  3. Er ist verpflichtet, bei verminderter Sicht regelmäßig seinen Schiffsnamen und seine Position der Verkehrszentrale mitzuteilen.
  4. Er ist verpflichtet, die Funkanlage während der Fahrt in Betrieb zu halten und alle sein Fahrzeug betreffenden Mitteilungen im Schiffslogbuch festzuhalten.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 169

Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?

  1. Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
  2. Außerhalb der Seeschifffahrtsstraße, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Innerhalb der Seeschifffahrtsstraße auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
  3. Auf der hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern, sofern dabei ein Abstand von mindestens 100 m zum Ufer eingehalten wird.
  4. Im Fahrwasser, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 183

Woran ist ein militärisches Warngebiet zu erkennen, das wegen Schießübungen für die Schifffahrt gesperrt ist?

  1. An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Sperr- und Warngebietsverordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.
  2. An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Rheinpolizeiverordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen am Ufer und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.
  3. An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der zuständigen Polizeiverordnung des Wasserwirtschaftsamtes für Übungs-, Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen am Ufer und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.
  4. An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Schifffahrtsordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen am Ufer und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 227

Welche Verkehre können in einer ausgewiesenen Erlaubniszone zugelassen werden?

  1. Bestimmte Wassersportgeräte.
  2. Bestimmte Fischereifahrzeuge.
  3. Bestimmte Bodeneffekt- und Luftkissenfahrzeuge.
  4. Bestimmte Arbeitsgeräte für die Erkundung fossiler Brennstoffe.

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 228

Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter Schnellfahrkorridore?

  1. Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.
  2. Ausgewiesene Wasserflächen für bestimmte Sportbootverkehre.
  3. Wasserflächen zum Starten und Landen von Wasserflugzeugen.
  4. Wasserflächen, von denen Taucher 500 m Abstand halten müssen.

Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.

Stand: 2026-10-21

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