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SBF See

Frage 147

SBF See · Spezifische Frage · Nr. 147

Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?

  1. Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
  2. Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren.
  3. Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren.
  4. Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.

Warum? Fahrzeuge unter 20 m Länge und Segelfahrzeuge dürfen Verkehrstrennungsgebiete befahren. Sie dürfen dabei aber die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs, das dem Einbahnweg folgt, nicht behindern. Die Trennzone ist kein Fahrweg für sie.

Vorschrift: KVR Regel 10 j

Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.

Stand: 2026-10-21

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