Wohnen im Eigentum
Kurz gesagt
Die Monatsrate der Bank ist nur ein Teil. Dazu kommen laufende Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Müll, Energie) und eine Rücklage für Reparaturen. Und nicht alles davon ist verloren: Die Tilgung geht zwar vom Konto ab, baut aber Eigentum auf. Wirklich kosten tun dich die Zinsen und die laufenden Kosten. Wer das trennt, sieht, was das Zuhause im Monat tatsächlich kostet.
| Posten | Geht vom Konto ab | Zählt als Kosten? |
|---|---|---|
| Zinsen des Kredits | ja | ja |
| Laufende Kosten | ja | ja |
| Tilgung | ja | nein, sie baut Eigentum auf |
| Rücklage | nur wenn du sie anlegst | Vorsorge für spätere Reparaturen |
Das ist der Grund, warum der Vergleich „Rate gegen Miete“ hinkt: Die Rate enthält Tilgung, also Sparen. Eine Miete enthält das nicht, dafür aber die Instandhaltung, die der Vermieter trägt.
Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Monatsrate während der Zinsbindung gleich. Am Anfang ist der Zinsanteil hoch, mit jeder Rate sinkt er, und der Tilgungsanteil steigt.
Beispiel: 300.000 € Darlehen, 3,5 % Sollzins, 2 % Anfangstilgung.
Rechenbeispiel, keine Finanzierungsberatung. Zinssätze ändern sich laufend.
Was dazukommt, hängt stark von Gemeinde, Haus und Verbrauch ab. Typische Posten bei einem selbst bewohnten Haus:
Viele Posten werden nicht monatlich abgebucht, sondern vierteljährlich oder jährlich. Damit sie vergleichbar werden, rechnet man sie auf den Monat um: 480 € Grundsteuer im Jahr sind 40 € im Monat.
Bei einer Eigentumswohnung stecken viele dieser Posten im Hausgeld, das monatlich an die Verwaltung geht, samt Anteil an der gemeinsamen Rücklage.
Dach, Heizung, Fenster: Irgendwann wird es teuer. Eine verbreitete Faustformel für die Rücklage ist die Petersche Formel. Sie geht davon aus, dass ein Haus über 80 Jahre etwa das 1,5-Fache seiner Herstellungskosten an Instandhaltung braucht:
Das wirkt hoch, und in den ersten Jahren nach dem Bau fällt meist weniger an. Dafür kommen später größere Brocken auf einmal. Wer nicht die volle Summe zurücklegt, sollte wenigstens wissen, wie groß die Lücke ist.
Nach der Zinsbindung, oft zehn oder fünfzehn Jahre, braucht die Restschuld eine Anschlussfinanzierung zum dann gültigen Zins. Im Beispiel oben sind nach zehn Jahren noch rund 228.300 € offen. Was der neue Zins für die monatlichen Zinsen bedeutet:
| Anschlusszins | Zinsen im ersten Monat | Rate bei 2 % Tilgung |
|---|---|---|
| 3 % | 571 € | 951 € |
| 4 % | 761 € | 1.141 € |
| 5 % | 951 € | 1.332 € |
Ein Prozentpunkt mehr Zins kostet hier rund 190 € im Monat. Wer weiß, wann die Zinsbindung endet und wie hoch die Restschuld dann ist, kann rechtzeitig vergleichen und Sondertilgungen planen.
Für Handwerkerleistungen im selbst bewohnten Zuhause gibt es eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG: für 2026 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Begünstigt sind nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, kein Material; bezahlt werden muss per Überweisung, nicht bar. Für 2027 ist eine Absenkung im Gespräch; maßgeblich ist das jeweils geltende Gesetz.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Stand: 23. Oktober 2026. Alle Zahlen sind Rechenbeispiele.
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Heimblick rechnet genau diese Trennung: was dein Zuhause dich im Monat kostet und was mit Tilgung tatsächlich abgebucht wird. Alle laufenden Kosten mit Abbuchungskalender, dazu Kredit, Rücklage und Fristen. Für iPhone und iPad.
Laufende Kosten wie Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Wasser, Abwasser, Müll, Schornsteinfeger, Heizung und Strom, dazu eine Rücklage für Reparaturen. Die Höhe hängt stark von Gemeinde, Haus und Verbrauch ab.
Nein. Die Tilgung geht zwar jeden Monat vom Konto ab, verringert aber die Schuld und baut Eigentum auf. Kosten sind die Zinsen und die laufenden Kosten.
Eine verbreitete Faustformel ist die Petersche Formel: Herstellungskosten je Quadratmeter × 1,5 ÷ 80 × Wohnfläche ergibt die Rücklage pro Jahr. Bei 2.500 €/m² und 130 m² sind das rund 6.100 € im Jahr.
Darlehenssumme × (Sollzins + Anfangstilgung) ÷ 12. Bei 300.000 €, 3,5 % Zins und 2 % Tilgung sind das 1.375 € im Monat, davon in der ersten Rate 875 € Zinsen und 500 € Tilgung.
Für 2026 nach § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr. Material zählt nicht, und die Rechnung muss überwiesen werden. Für 2027 ist eine Absenkung im Gespräch.
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