SBF See · Spezifische Frage · Nr. 171
Wo ist das Ankern verboten?
- Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.
- Im Fahrwasser, auf Seeschifffahrtsstraßen, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.
- Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals und in Vogelschutz- und Naturschutzgebieten sowie generell innerhalb von Nationalparks.
- Im Fahrwasser, wenn es durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bekanntgemacht worden ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch entsprechende Sichtzeichen bezeichnet sind.
Warum? Im Fahrwasser ist das Ankern außer auf Reeden verboten; außerhalb unter anderem an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen, im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und Kabeln, vor Hafeneinfahrten und Schleusen sowie in Fähr- und Brückenstrecken. Ein Verbot für Seeschifffahrtsstraßen insgesamt gibt es nicht.
Vorschrift: SeeSchStrO § 32 Abs. 1
Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.
Stand: 2026-10-21