SBF Binnen
SBF Binnen · Spezifische Frage · Nr. 170
Welche Schallsignale bzw. Zeichen sind zu geben, wenn das Boot manövrierunfähig geworden ist?
Warum? Das Schallzeichen „Ich bin manövrierunfähig“ sind vier kurze Töne; als Sichtzeichen wird bei Tag eine rote Flagge, bei Nacht ein rotes Licht im unteren Halbkreis geschwenkt. Beides darf einzeln oder zugleich gegeben werden. Im Kreis geschwenkt wäre es ein Notzeichen.
Vorschrift: BinSchStrO § 3.18 Nr. 1
Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.
Stand: 2026-10-21
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Bootsschein enthält alle amtlichen Fragen für SBF See und SBF Binnen, mit den 15 Prüfungsbögen je Bereich und der Auswertung nach den amtlichen Regeln.