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SBF Binnen

Frage 103

SBF Binnen · Spezifische Frage · Nr. 103

Was ist in Kanälen verboten?

  1. Ankern.
  2. Wenden.
  3. Überholen.
  4. Begegnen.

Warum? Auf Schifffahrts- und Schleusenkanälen ist das Ankern verboten, außer auf Strecken, die durch ein Tafelzeichen ausdrücklich dafür freigegeben sind. Wenden, Überholen und Begegnen sind dort nicht allgemein verboten.

Vorschrift: BinSchStrO § 7.03 Nr. 1 a

Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.

Stand: 2026-10-21

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