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SBF See und Binnen

Frage 10

SBF See · Basisfrage · Nr. 10

Wann müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden?

  1. Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht.
  2. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und bei verminderter Sicht.
  3. Von abends 18:00 Uhr bis morgens 06:00 Uhr und bei verminderter Sicht.
  4. Bei Dunkelheit, schlechtem Wetter und verminderter Sicht.

Warum? Die Regeln über Lichter gelten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Bei verminderter Sicht müssen die Lichter zusätzlich auch am Tag geführt werden. Feste Uhrzeiten nennen die Regeln nicht.

Vorschrift: KVR Regel 20 b, c

Die Fragen und Antworten stammen wörtlich aus den amtlichen Fragenkatalogen zum Sportbootführerschein (Stand 01.08.2023), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr: Fragenkatalog See und Fragenkatalog Binnen auf ELWIS. Die Zusammenstellung der Prüfungsbögen: Fragenverteilung See und Fragenverteilung Binnen. Die Erklärungen sind eigene Texte und nicht Teil des amtlichen Katalogs; die genannten Vorschriften stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese Seite ist kein Angebot einer Behörde und vertritt keine Behörde.

Stand: 2026-10-21

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